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Wahrsager, Wahrsagerei.
1) Allgemeines Wesen. Unter Wahrsagerei versteht man die Versuche und Bemühungen, ein höheres, durch die natürlichen Mittel der Erkenntnis nicht erreichbares Wissen auf Außerordentlichem Wege zu erlangen, sei es durch Deutung gewisser von der Gottheit gegebener Zeichen, sei es durch Mitteilungen übermenschlicher, geistiger Mächte, denen man sich hingibt, oder die man sich dienstbar zu machen weiß. Das der Wahrsagerei zu Grunde liegende Bedürfnis nach Aufklärung über die Gedanken und Ratschlüsse der die menschlichen Geschicke lenkenden Gottheit ist an sich nicht verwerflich. Durch seine Offenbarung hat Gott selber dieses Bedürfnis befriedigt und seine Berechtigung anerkannt. Auch in dem Gedanken eines zwischen der Gottheit und den Menschen bestehenden Verkehres und göttlicher Kundgebungen an die Menschen liegt eine Wahrheit.
Aber es verhält sich mit der Wahrsagerei wie mit der heidnischen Abgötterei, mit der sie zusammenhängt. Die letztere beruht auf einem echten, dem unaustilgbaren religiösen Bedürfnis und auf der religiösen Grundwahrheit, dass die Menschen von der Gottheit abhängig und auf sie angewiesen sind. Aber sie ist eine falsche Art der Befriedigung jenes Bedürfnisses und eine Verkehrung und Entstellung der religiösen Wahrheit. So sucht auch die Wahrsagerei ein ursprünglich berechtigtes Bedürfnis in falscher Weise zu befriedigen, indem sie die Erscheinungen, die ihr Kundgebung göttlicher Gedanken und Enthüllung des Verborgenen sein sollen, willkürlich nach menschlicher Meinung bestimmt und entstellt. Sie verkehrt so den Gedanken von einem Offenbarungsverkehr zwischen der Gottheit und den Menschen, indem sie denselben sich vollziehen lässt durch allerlei zufällige Erscheinungen und das, was nur freie Mitteilung Gottes an den Menschen sein kann, selber zu erzeugen und zu erzwingen sucht. Ist die Abgötterei das durch menschliche Verkehrtheit hervorgebrachte Zerrbild des wahren Gottesdienstes, so ist die Wahrsagerei das derselben Verkehrtheit entstammende Zerrbild des zwischen Gott und Menschen bestehenden Offenbarungsverkehres.
Verhältnismäßig unschuldig ist diejenige Wahrsagerei, die einfach gegebene, von menschlichem Tun unabhängige Erscheinungen deutet, aber ihre Verwerflichkeit steigert sich, je mehr sie sich der Zauberei nähert und in dieselbe übergeht. Diese entspringt dem frevelhaften Streben, mit Durchbrechung der dem Menschen gesetzten natürlichen Schranken in ein ihm verwehrtes Gebiet einzudringen und solche Wirkungen, welche nach dem natürlichen, gottgeordneten Gang der Dinge nicht eintreten können und sollen, mit Hilfe übermenschlicher Kräfte zu erzwingen (vergleiche Zauberei). Den Übergang zur zauberischen Wahrsagerei bildet diejenige auf Grund künstlich hervorgebrachter Zeichen. Hier wartet der Mensch nicht auf die Zeichen der Gottheit, sondern er nötigt dieselbe, solche zu geben. Zauberisch sind sodann die Bestrebungen, sich zum Organ irgend einer heidnischen Gottheit zu machen, da man, soweit nicht Irrtum oder Täuschung vorliegt, bei den hierher gehörigen Erscheinungen doch nur an dämonische Einflüsse denken kann, deren Hilfe der Mensch in Anspruch nimmt, sowie, wofern sie nicht einfacher Betrug sind, die Totenbeschwörungen.
— 2) Die in der Bibel vorkommenden Formen von Wahrsagerei a. Die einfache Deutung gegebener Zeichen kommt vor als Traumdeutung, 1Mos. 41, 8; Dan. 2, 2ff.; Dan. 4, 3f. (vergleiche Art. Traum), als Sterndeutung, vorausgesetzt, dass die Erklärung des Dan. 2, 27; Dan. 4, 4; Dan. 5, 11 vorkommenden chaldäischen Namens der Wahrsagerin von Sterndeutern richtig ist (s. Sterne), und als Deutung der Beschaffenheit der Eingeweide von Opfertieren, Hes. 21, 26 (vergleiche Art. Leber).
Unsicher ist, ob hierher das Geschäft der Tagwähler (vergleiche den Art.) und derer, „die auf Vogelgeschrei achten“, 3Mos. 19, 26; 5Mos. 18, 10, gehört (wie das der römischen Augurn, Abb. 374). Denn die Deutung des hebräischen nichesch auf Beobachtung der Vögel ist durch die Wortbedeutung nicht gerechtfertigt, die leichter auf einen Verkehr mit Schlangen führen würde; richtiger aber dürfte die Erklärung des Wortes von dem flüsternden Hersagen von Zauberformeln sein (vergleiche Jes. 8, 19, „die da zirpen und murmeln“); dann hätte das Wort allgemeinere Bedeutung, wie 1Mos. 44, 5 angenommen werden muss, wo Luther „weissagen“ übersetzt. Die 3Mos. 19, 31; 3Mos. 20, 6. 3Mos. 20, 27; 5Mos. 18, 11 vorkommenden „Zeichendeuter“, hebräisch jiddeoni, sind eigentlich „Vielwissenwollende“ oder „kundige Männer“, vielleicht unter die Klasse der Totenbefrager gehörend.
b. Von der Wahrsagung auf Grund künstlich hervorgebrachter Zeichen finden wir Spuren in dem Weissagen mittelst des Trintbechers, 1Mos. 44, 5 (Art. Becher), und dem den Israeliten Hos. 4, 12 gemachten Vorwurf, dass sie sich von ihrem Stab predigen lassen — es scheint dies auf den Gebrauch zu gehen, zwei aufrecht hingestellte Stäbe unter Zaubersprüchen fallen zu lassen und aus der Art, wie sie fielen, Wahrsagung zu entnehmen — sowie in dem Pfeillos des Nebukadnezar, Hes. 21, 26. In letzterer Stelle, wahrscheinlich auch in Hos. 4, 12 („mein Volk fragt sein Holz“) kommt das Befragen der hölzernen Hausgötzen, der teraphim, vor, ohne Andeutung, wie dies geschah. Ebensowenig weiß man Näheres über die Befragung des Baal-Sebub in Ekron, 2Kön. 1, 2ff.
C. Die zauberische Form der Wahrsagung muss besonders häufig gewesen sein als Befragung der Toten. Darauf weist hin das häufig verwendete Wort ob, welches teils den Wahrsagergeist, teils den Wahrsager, in dem er wohnte, bezeichnet und vorwiegend von der Totenbeschwörung gebraucht wird. So ruft zum Beispiel die Zauberin von Endor vermöge des in ihr wohnenden ob den Samuel aus dem Totenreich, 1Sam. 28, 3ff. Luther übersetzt dieses Wort mit Wahrsager in den Stellen 3Mos. 19, 31; 3Mos. 20, 66. 3Mos. 20, 27; 5Mos. 18, 11; 1Sam. 28, 3ff.; 2Kön. 21, 6; 2Kön. 23, 24; Jes. 8, 19; Jes. 19, 3. Neben dem ob findet sich 5Mos. 18, 11 noch der auch in vielen anderen Stellen neben ihm genannte jiddeoni (vergleiche oben unter a.) und der, „welcher die Toten fragt“. Der letztere Ausdruck könnte auf die Sitte gehen, sich auf Grabstätten schlafen zu legen, um im Traum von den Geistern der Abgeschiedenen Offenbarungen zu erlangen. vergleiche Jes. 65, 4, wo das „Wohnen unter den Gräbern“ gleichfalls auf den Verkehr mit den Geistern der Abgeschiedenen hinweist. Ein Beispiel solcher, welche von einem Gott begeistert zu sein vorgaben, bieten die Baalspropheten, 1Kön. 18, 16–40; 1Kön. 19, 1; 2Kön. 10, 19.
Ob auf letztere Form der Wahrsagung das häufige Wort Qasam besonders zu beziehen ist, muss dahingestellt bleiben. Aus Hes. 21, 26f. ergibt sich jedenfalls, dass dasselbe auch allgemeinere Bedeutung haben und verschiedene Arten der Wahrsagerei unter sich begreifen kann. Von Luther durch wahrsagen oder weissagen übersetzt, findet sich dasselbe 4Mos. 22, 7; 4Mos. 23, 23; 5Mos. 18, 10. 5Mos. 18, 14; Jos. 13, 22; Jes. 3, 2; Jes. 44, 25; Hes. 13, 6. Hes. 13, 23; Hes. 21, 26f.; Micha 3, 6. Micha 3, 7. Micha 3, 11; Sach. 10, 2.
— 3) Beurteilung der Wahrsagerei in der Schrift. Die Wahrsagerei in allen ihren Formen ist dem Volke Israel in der heiligen Schrift als ein Greuel vor Gott streng verboten, 2Mos. 22, 17; 5Mos. 18, 9–14. In 3Mos. 20, 6. 3Mos. 20, 27 werden alle, welche sich damit abgeben, mit dem Tode bedroht. Aber der dabei maßgebende Gesichtspunkt ist nicht der, dass sie Betrügerei, sondern dass sie heidnisches Unwesen ist, vergl. 3Mos. 19, 31: „dass ihr nicht an ihnen verunreinigt werdet“.
Besonders verwerflich ist die Wahrsagerei für den Israeliten, weil Gott seinem Volke durch seine Offenbarung, durch seine Propheten, das leistet, was die Heiden mit ihrer Wahrsagerei vergeblich erstreben, vergleiche 4Mos. 23, 23 und den Zusammenhang von 5Mos. 18, 15ff. mit V. 5Mos. 18, 9–14 (s. Art. Prophet I. 1). Wenn der Israelit zu Wahrsagerkünsten seine Zuflucht nimmt, verleugnet er den seinem Volk von Gott verliehenen Vorzug. Vergl. 2Kön. 1, 6 und Jes. 8, 19: „soll nicht ein Volk seinen Gott fragen, soll man die Toten für die Lebendigen fragen?“
— Für uns Christen liegt der Ertrag der göttlichen Offenbarung in der heiligen Schrift vor, wozu der uns mittelst des Schriftwortes erleuchtende heilige Geist kommt. Alle Bestrebungen, durch geheime Künste (auch durch das Unwesen des Spiritismus) höheres Wissen oder Bestätigung und Beweise für das Christentum zu erlangen, werden daher schon durch das Urteil des Alten Testaments über die Wahrsagerei gerichtet. Den Christen ist ihr Verhalten zu allen derartigen Bestrebungen vorgezeichnet in Luk. 16, 29. Luk. 16, 31. In schwierigen Fällen ist ein Christ zur Beurteilung dessen, was recht und unrecht ist, auf das Wort Gottes und Gebet um Erleuchtung durch den heiligen Geist angewiesen, vergleiche Phil. 1, 9f.; weiterhin aber hat er, da er in seinem Leben alles, auch das Kleinste, von Gott geordnet weiß, Matth. 10, 29–31, durch nüchterne Prüfung der Verhältnisse sich die Richtung weisen zu lassen.
Doch kann Gott seinen Gläubigen auch noch auf besondere Weise, die aber er bestimmt, seinen Willen kundtun, vergleiche Apg. 16, 6. Apg. 16, 7. Apg. 16, 9f. Auf ein Vorauswissen der Zukunft aber kann und soll ein Christ freudig verzichten, weil er sein ganzes Leben in der Hand Gottes weiß, der alles wohl macht, Matth. 6, 33 und Psa. 23.
Die Frage, ob die Wahrsagerkünste nur Lug und Trug sind, oder ob sie wirklich neue Aufschlüsse geben können, beantwortet die heilige Schrift nicht ausdrücklich. Aus der Beurteilung des Götzendienstes durch die Propheten ergibt sich, dass auch die Meinung, von den Götzen Aufschlüsse erhalten zu können, Torheit ist, und Jes. 41, 22–24 bezeugt ihre Unfähigkeit, die Zukunft zu verkündigen. Desgleichen erscheint Hos. 4, 12 das Befragen des Holzes als widersinnig. Auch dass Gott den Heiden manchmal weissagende Träume gibt und dass er nach Hes. 21, 26f. und 1Sam. 28, 3ff. unter Umständen die Wahrsagerei seinen Zwecken dienstbar macht, entscheidet noch nicht dagegen, dass der Schrift Traumdeuterei und Wahrsagerei als Lug und Trug gelten. Zeigen doch gerade die vorkommenden Traumdeutungen, dass zur Deutung göttliche Erleuchtung gehört, welche die Weisen Pharaos und Nebukadnezars nicht besaßen. In 1Sam. 28, 3ff. hat man allerdings den Eindruck, dass hier an eine wirkliche Erscheinung eines Verstorbenen gedacht werden soll. Ferner setzt die Erzählung Apg. 16, 16–19 offenbar voraus, dass ein Wahrsagergeist nicht bloß etwas Eingebildetes, sondern etwas Existierendes ist. Nehmen wir dazu 1Kor. 10, 20, danach im Heidentum teuflische Mächte wirksam sind, und vergleichen die Kundgebung dieses Geistes der Magd mit denen der Dämonen in Matth. 8, 29; Mark. 3, 11; Luk. 4, 41, sowie die Austreibung jenes mit den Austreibungen dieser, so ergibt sich, dass nach dem Urteil der Schrift mit der Wahrsagerei zwar Betrug verbunden ist, dass aber in ihr auch dieselben geistigen Mächte und teuflische Kräfte wie überhaupt im Heidentum wirksam sind.
— 4) Das Verhalten des Volkes Israel zur Wahrsagerei. 4Mos. 23, 23 rühmt Bileam: „es ist kein Zauberer in Jakob und kein Wahrsager in Israel“.
Aber dieser der Idee des Volkes Gottes entsprechende Zustand war in Wirklichkeit selten. Schon dass die Stammutter Rahel nach 1Mos. 31, 19. 1Mos. 31, 30ff. ihres Vaters teraphim stahl und mitnahm, legt den Gedanken nahe, dass sie der mit dem Dienst dieser Hausgötzen verbundenen Wahrsagerei huldigen wollte. Dass auch Joseph solche getrieben, folgt aus 1Mos. 44, 5 nicht notwendig. Die Worte des Hausmeisters erklären sich aus der auch V. 1Mos. 44, 15 hervortretenden Absicht, den Joseph als einen Mann höheren Wissens erscheinen zu lassen. Aber jedenfalls beweisen die nachdrücklichen Verbote im Gesetz, 3Mos. 19, 31; 3Mos. 20, 6. 3Mos. 20, 27; 5Mos. 18, 9–14, die Neigung des Volkes dazu. Wenn der Ephraimit Micha nach Richt. 17, 5 teraphim (Luther: „Heiligtum“) machte, so mag auch er die Absicht, ein Orakel zu besitzen, dabei gehabt haben. Dass die Wahrsagerei in der Richterzeit getrieben wurde und dass Sauls Eifer das Unwesen nicht ganz auszurotten vermochte, erhellt aus 1Sam. 28, 3. 1Sam. 28, 9. Später finden wir im Reich Israel zu verschiedenen Zeiten zahlreiche Baalspropheten, 1Kön. 18, 16ff.; 1Kön. 19, 1; 2Kön. 10, 19; Jer. 23, 13; Ahasja wendet sich 2Kön. 1, 2ff. an Baal-Sebub in Ekron, und Hos. 4, 12 zeigt, wie allgemein und öffentlich die Wahrsagerei getrieben wurde, vergleiche 2Kön. 17, 17. Auf das Überhandnehmen derselben in Juda weist Jes. 2, 6 hin.
Später zeichnete sich Manasse durch Pflege der Wahrsagerei aus, 2Kön. 21, 6; 2Chr. 33, 6. Die Reformation Josias suchte zwar das Land von Wahrsagerei und Zeichendeutern zu säubern, 2Kön. 23, 24, doch erwähnt schon wieder Jeremia Wahrsager unter den weggeführten Juden, Jer. 29, 8. Das Gericht der Zerstörung Jerusalems und der babylonischen Gefangenschaft, durch das dem eigentlichen Götzendienst unter den Juden der Todesstoß gegeben war, hat das Volk von der Neigung zur Wahrsagerei nicht geheilt, s. Sach. 10, 2, vorausgesetzt, dass dieses Stück (vergleiche Art. Sacharja) in die nachexilische Zeit gehört. Jedenfalls haben nach Außerbiblischen Schriftstellern zur Zeit des römischen Kaiserreichs sich viele wahrsagende und zaubernde Juden herumgetrieben, wie auch Apg. 8, 9ff.; Apg. 13, 6; Apg. 19, 14 solche erwähnt. Dass auch die jungen Christengemeinden vor der Versuchung zu unerlaubten Künsten nicht sicher waren, zeigen Gal. 5, 20; Offb. 22, 15.
Th. Öhler.
Abb. 374. Römischer Augur.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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