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Zehnten. Die sinnbildliche Bedeutung der Zahl Zehn (siehe den Artikel Zahl) bringt es mit sich, dass häufig im Altertum, bei semitischen und indogermanischen Völkern, die Abgabe des Zehnten vom Landesertrag, vom Handelsgewinn, von der Kriegsbeute an die Gottheit üblich war. Schon Abraham gibt (1Mos. 14, 20, vergleiche Hebr. 7, 2. Hebr. 7, 4ff) dem Melchisedek den Zehnten der Kriegsbeute, Jakob gelobt 1Mos. 28, 22 Jahwe den Zehnten von allem, was er ihm geben werde. Demnach gilt der Zehnte auch in Israel als uralter Brauch.
Spezielle Vorschriften über den Zehnten hat das Gesetz aufgestellt. Der Zehnte trägt den Charakter eines Opfers an sich. Er ist „heilig“, 3Mos. 27, 30, seine Hingabe drückt den Dank gegen den Geber aus. Durch Aussonderung dieser „Hebe“ an den Herrn wird für den Menschen der Besitz und Genuss seines Eigentums geweiht (4Mos. 18, 24). Dieser Zehnte bildet nach 3Mos. 27, 30ff; 4Mos. 18, 21ff das Einkommen der Leviten (siehe den Artikel). Von diesem Zehnten haben die Leviten den Zehnten an die Priester abzugeben als „Hebe für den Herrn“ (4Mos. 18, 25–32). Der Getreide-, Wein- und Ölzehnten konnte für den um ⅕ erhöhten Geldwert gelöst werden, nicht aber der nur 3Mos. 27, 32 und 2Chr. 31, 6 erwähnte Viehzehnten.
Das 5. Buch Mose hat andere Verordnungen über den Zehnten als das 3. und 4. Der Talmud und viele neuere Theologen zählen den hier festgesetzten als zweiten Zehnten neben dem im 3. und 4. Buch Mose vorgeschriebenen. Andere dagegen erkennen im 5. Buch Mose eine ganz verschiedene Regelung des Zehnten. Im 5. Buch ist nämlich (siehe besonders 5Mos. 12, 6ff; 5Mos. 14, 22–29; 5Mos. 26, 12ff) verordnet, dass der Zehnte vom Getreide, Most und Öl nebst der Erstgeburt vom Rindvieh und Schafen jährlich zum Heiligtum zu bringen und dort in fröhlicher Mahlzeit zu verzehren sei. Erleichtert wird die Teilnahme dadurch, dass den vom Heiligtum allzu ferne Wohnenden erlaubt ist, den Zehnten zu verkaufen und mit dem Erlös am Ort des Heiligtums sich das Nötige zu den Opfermahlzeiten zu verschaffen. Dieser Zehnte kam also ganz dem Besitzer zugute, dem (ortsangehörigen) Leviten nur, sofern er zu dieser Zehntopfermahlzeit eingeladen werden sollte.
Sodann wird bestimmt, dass in jedem dritten Jahr, also im Jahre 3 und 6 einer Sabbatjahrperiode aller Zehnten des Einkommens am Wohnort gesammelt, nicht zum Heiligtum gebracht, sondern den in den betreffenden Orten wohnenden Leviten, Armen, Fremdlingen, Waisen und Witwen überlassen werden soll (5Mos. 14, 28f; 5Mos. 26, 12ff). Dieses dritte Jahr heißt darum schlechtweg das Zehntenjahr. Auch dieser 3jährige Zehnte - der später Armenzehnten genannt wurde - war, als dem Herrn angehörig, heilig, er musste sorgfältig vor jeder Verunreinigung bewahrt werden (5Mos. 26, 14), und nach vollständiger Ablieferung des Zehnten musste der Darbringer „vor Jahwe“ (gewöhnlich bedeutet das am Heiligtum) feierlich die gesetzmäßige Ablieferung dieses Zehnten an die Leviten und die Bedürftigen beteuern.
Die Rabbinen zählten diesen Armenzehnten als dritten Zehnten neben jenem (in den beiden vorhergehenden Jahren darzubringenden) zweiten und dem im 3. und 4. Buch verordneten ersten. Von Abgabe dieses „dritten Zehnten“ zeugt das Buch Tob. 1, 6f, und Josephus. — Auffallend bleibt aber immerhin, dass in den Verordnungen des 3. und 4. Buchs auf die des 5. ebensowenig Bezug genommen ist als in diesem auf jene: auch macht die Bezeichnung des dritten Jahres als „Zehntenjahr“ (5Mos. 26, 12) es undenkbar, dass auch im Sinne der Gesetzgebung des 5. Buchs jährlich eine Ablieferung des Levitenzehnten stattgefunden haben soll. Es hat somit die Ansicht Neuerer, dass das 5. Buch eine von den Verordnungen des 3. und 4. unabhängige Regelung enthalte, mehr Wahrscheinlichkeit. Geschichtliche Zeugnisse, dass die mehrfache Zehntenabgabe in früherer Zeit bestanden habe, fehlen uns.
Nach 2Chr. 31, 4ff ließ Hiskia neben den Erstlingen auch den Zehnten sämtlicher Erzeugnisse an die am Tempel in Jerusalem dienenden Priester und Leviten abliefern, auch die in den Priesterstädten wohnenden Priester und Leviten erhielten durch bestellte Beamte, V. 2Chr. 31, 15. 2Chr. 31, 19, ihren Anteil. Diese Maßregel ist ganz nach dem Sinn der Vorschriften des 3. und 4. Buchs, nur dass der Zehnte nach Jerusalem gebracht wird, stimmt mit dem 5. Buch. Dem Verfahren des Hiskia entspricht auch im Ganzen die Zehntordnung, welche zur Zeit des zweiten Tempels gültig war (siehe besonders Neh. 10, 33–40; Neh. 12, 44–47), doch zeigt Neh. 13, 10f; Mal. 3, 8ff, dass das Volk damals noch eine so bedeutende Steuer nur mit Widerstreben und unvollständig entrichtete. Mussten doch — so war es jedenfalls zur Zeit Jesu — von den Felderzeugnissen zuerst die Erstlinge dargebracht, hernach die Hebe, bestehend aus dem Besten, abgesondert, dann der Levitenzehnt entrichtet werden.
Vom Rest wurde der zweite Zehnt erhoben, siehe oben, und am Heiligtum vom Besitzer genossen (auch der Viehzehnt), je im dritten Jahre kam noch der Armenzehnt hinzu. Von Nehemias Zeiten an blieb bei den gesetzestreuen Juden die Zehntenabgabe in Kraft (vergleiche Sir. 35, 11; 1Makk. 3, 49), und weit über das Gesetz hinaus gingen die Pharisäer, welche allen Ertrag, auch von den unbedeutendsten Gewächsen (Matth. 23, 23; Luk. 11, 42) und jeglichen Erwerb (Luk. 18, 12) verzehnteten.
Als weltliche Abgabe wird der Zehnte im Alten Testament nur 1Sam. 8, 15. 1Sam. 8, 17 erwähnt (Königszehnten). Ob von den israelischen Königen wirklich Zehnte erhoben wurde, ist nicht bekannt. An die seleukidischen Herrscher mussten die Juden Zehnte abgeben; 1Makk. 10, 31 und 1Makk. 11, 35 wird Befreiung von diesen Abgaben verheißen. Die Makkabäer erhoben aber auch Zehnte vom Volk. Dem Hyrkan und seinen Nachkommen wurde nach Josephus das Bezehntungsrecht von Cäsar bestätigt.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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