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Vergeben, Vergebung bezeichnet
1) dasjenige Verhalten Gottes, wornach er dem sündigen Menschen Schuld und Strafe der Sünde erlässt.
Das Wort, das Luther meist mit „v.“ übersetzt, heißt eigentlich „wegnehmen“, 1Mos. 18, 24; Psa. 32, 1. Psa. 32, 5; Psa. 85, 3; Hiob 7, 21; Hos. 1, 6; Jes. 33, 24, ein anderes Wort ist 3Mos. 4, 20; 3Mos. 5, 10. 3Mos. 5, 13; Jer. 31, 34; Jer. 33, 8; Jer. 50, 20 gewählt, für das Luther auch „gnädig sein“ setzt, 2Mos. 34, 9; 1Kön. 8, 34, während das davon gebildete Hauptwort Psa. 130, 4 mit „Vergebung“ übersetzt ist. Auch sonst ist das Alte Testament reich an Ausdrücken dafür: „wegnehmen“ 2Sam. 12, 13; 2Sam. 24, 10; Hiob 7, 21, „bedecken“, Psa. 32, 1; Nehemia 3, 37, „nicht gedenken“, Hes. 33, 16; Jer. 31, 34, „tilgen“, Psa. 51, 3; Jes. 43, 25 und so weiter. In dem Gesetz wird Vergebung nur den Schwachheitssünden unter der Bedingung des Opfers zugesichert 3Mos. 4, 22. 3Mos. 4, 27; 3Mos. 5, 2ff., wogegen es für absichtlichen Bundesbruch keine Versöhnung und Vergebung gab, 4Mos. 15, 30; 3Mos. 18, 29; 3Mos. 19, 8; 3Mos. 20, 8ff.; 3Mos. 22, 3, dabei zeigen aber namentlich die Psalmen, besonders Psa. 32. Psa. 51. Psa. 103, dass den Frommen des Alten Testaments weder das Verlangen nach Vergebung ihrer Sünden, noch das selige Gefühl der erfahrenen Vergebung fehlt. Freilich war dies nach Röm. 3, 25 nur ein Ungestraftlassen aus göttlicher Langmut, da die Versöhnungstat noch fehlte und die alttestamentlichen Opfer nur auf diese hinweisen, nicht sie ersetzen konnten, Hebr. 9, 9. Deswegen hatte das Alte Testament zwar eine Vergebung der einzelnen Sünden, aber es fehlte bei dem gesetzlichen Standpunkt notwendig die Rechtfertigung, durch die ein für allemal ein bleibender Gnadenstand für den Gerechtfertigten begründet wird. Darum verkündigen auch die Propheten die Sündenvergebung als einen wesentlichen Zug im Bilde der Heilszeit, Jes. 33, 24; Jes. 44, 22; Jer. 31, 34; Jer. 33, 8; Jer. 50, 20; Hes. 16, 63; Sach. 3, 9; Micha 7, 18; Dan. 9, 24.
Im Neuen Testament tritt der Herr auf, indem er selbst Sünden vergibt, Mark. 2, 5; Matth. 9, 2; Luk. 5, 20, seine Jünger um Vergebung der Schulden bitten lehrt, Matth. 6, 12, die Gnade Gottes verkündigt, welche dem bußfertigen Sünder vergibt, Luk. 15, 11–32, eine ungeheure Schuldsumme erlässt, Matth. 18, 24–27. Dass diese Vergebung auf seinem Opfer beruht, ist von dem Herrn selbst an einigen Stellen deutlich angedeutet, Matth. 10, 35; Matth. 26, 28; Mark. 14, 24; Luk. 22, 20, eingehender aber begreiflicherweise erst in den Schriften der Apostel dargelegt, Apg. 10, 43; Apg. 2, 38; Röm. 3, 24f.; 2Kor. 5, 19; Röm. 4, 7; Eph. 1, 7; Kol. 1, 14; Hebr. 2, 17; Hebr. 8, 12; Hebr. 9, 22. Hebr. 9, 26; Hebr. 10, 4. Hebr. 10, 11. Hebr. 10, 18, vergleiche Jesus Christus, Versöhnung. Von dieser durch Christi Leben und Sterben dem Glauben eröffneten Sündenvergebung ist nur ausgenommen die Lästerung des Heiligen Geistes. Matth. 12, 31. Matth. 12, 32; Mark. 3, 29; Luk. 12, 10 (vergleiche Artikel Geist); ähnlich kennt auch Hebr. 6, 4ff.; Hebr. 10, 26 einen Rückfall aus dem Stand der erfahrenen Vergebungsgnade, für den es keine Versöhnung mehr gibt, vergleiche auch 1Joh. 5, 16ff.
— 2) Aber auch dem Menschen wird eine Vergebung der Sünden seiner Mitmenschen zur Pflicht gemacht.
Schon im Alten Testament wird sie von Josef geübt, 1Mos. 50, 17, vollends aber im Neuen Testament fließt sie mit Notwendigkeit aus der Erfahrung der eigenen Sündenvergebung, Matth. 18, 23, die eine unvergleichlich größere Schuldenlast weggenommen hat, sie muss daher in unbegrenzter Ausdehnung geübt werden; wer nicht vergeben will, auf den fällt die zuvor erlassene Schuld wieder zurück, nicht als wäre die Vergebung durch menschliches Tun zu erkaufen, sondern weil ein Herz, das nicht vergeben will, also in der Sünde beharrt, nicht fähig ist, Gottes Gnade zu empfangen und zu behalten. Darum hat auch der Herr ins Vaterunser die Erinnerung an die Vergebungspflicht, ohne deren Übung man gar nicht um Vergebung bitten kann, aufgenommen, Matth. 6, 12. Matth. 6, 14f. Er selbst hat noch am Kreuz ein Vorbild gegeben, Luk. 23, 34. Auch Paulus schärft diese Pflicht mit gleicher Begründung ein, Kol. 3, 13; Eph. 4, 32.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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