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Rat, der hohe, das große Synedrium, Sanhedrin, war eine in Nachahmung der siebzig Ältesten, 4Mos. 11, 16, eingerichtete Behörde in Jerusalem, der in den Gerichts- und Verwaltungssachen des Volkes die höchste Autorität zukam. Sie bestand aus den Gliedern der vornehmen Priesterfamilien, den angesehensten Rabbinern und sodann aus hervorragenden Laien, „Ältesten“, weshalb die Evangelien den Rat häufig als „die Hohenpriester, Schriftgelehrten und Ältesten“ bezeichnen.
Seine Befugnisse wechselten je nach den politischen Verhältnissen. Gab es in Jerusalem einen energischen, auf seine Macht eifersüchtigen Regenten, so war der Rat auf die Festsetzung gottesdienstlicher Formalitäten und bloß theoretische Erörterungen reduziert. Auch unter der römischen Verwaltung war ihm der Eingriff in den äußeren Gang der Ereignisse versagt, dagegen fiel ihm der Entscheid in allen religiösen Fragen zu, welche die römischen Beamten ignorierten, und sein Ansehen hob sich um so mehr, da er nun die einzige dem Volke selbst angehörende Vertretung und Leitung desselben bildete. Seine Autorität erstreckte sich über die Grenzen Palästinas auch auf die jüdischen Gemeinden in der Diaspora, vergleiche Apg. 9, 2, nicht in rechtlich fixierter Form, wohl aber durch die freiwillige Anerkennung, welche die Judenschaft an allen Orten seinen Entscheidungen entgegenbrachte.
Vom Rat als derjenigen Körperschaft, die zum Handeln im Namen Israels berufen war, gingen sowohl gegen Jesus als gegen die Apostel und Paulus die entscheidenden Schritte der Feindseligkeit aus, wobei aber der Rat an die Zustimmung der römischen Behörden zu seinen Beschlüssen gebunden war; in der Hinrichtung des Stephanus hat er sich dagegen über alle Rücksicht auf die römische Oberleitung hinweggesetzt.
— In der Auslegung des fünften (sechsten) Gebots, Matth. 5, 22, lässt Jesus drei Stufen der Rechtspflege auf einander folgen, zuerst „das Gericht“, wie ein solches in jedem Bezirk bestand und den Mörder am Leben strafte, dann den „Rat“, das Synedrium in Jerusalem, welches besonders schwere Vergehen, namentlich wenn sie Gottes Namen und Dienst betrafen, richtete, und endlich die „Hölle“, Gottes Gericht in seiner endgültigen allumfassenden Furchtbarkeit. Schon die noch völlig im Herzen verborgene Zornesregung weist er der ersten Stufe zu, vor die im jüdischen Sinne erst der vollendete Mord gehörte, und schon beim harten Scheltwort, ehe von irgend einer Tätlichkeit die Rede ist, langt er beim höchsten Gerichte an. Er drückt damit aus, dass auch die im Sinn und Wort geschehenden Regungen der Feindschaft, die dem Gewissen der Schriftgelehrten für geringfügig galten, in seinen Augen die volle Verwerflichkeit und Strafbarkeit der Sünde haben, die ins Verderben bringt.
Ad. Schlatter.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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